PatientenrechteIhre Patientenrechte sind in der Patientencharta und im § 17a des Wiener Krankenanstaltengesetzes geregelt. Diese Rechte beinhalten z. B. das Recht auf rücksichtsvolle Behandlung, das Recht auf ausreichende Wahrung der Privatsphäre sowie auf fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege und das Recht auf Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risken. Patientenrechte in Wiener Krankenanstalten § 17a des Wiener Krankenanstaltengesetzes
Die Organisations- und Behandlungsabläufe in der Krankenanstalt sind nach den Bedürfnissen der Patienten auszurichten. Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat dafür zu sorgen, dass die Patienten über ihre Rechte und deren Durchsetzung in der Krankenanstalt schriftlich informiert werden. In jeder Krankenanstalt ist den Patienten eine Person oder Stelle bekannt zu geben, die ihnen für Informationen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung steht. Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat die Patienten über die Wiener Patientenanwaltschaft zu informieren. >> Patientenzufriedenheit ist uns sehr wichtig: Hier geht es zum Patientenservice bzw. Beschwerdemanagement >> Den Wiener Patientenanwalt erreichen Sie werktags in der Zeit von 8-16 Uhr unter Tel: 01 / 587 12 04, Fax: 01/ 586 36 99 oder per E-Mail: post@wpa.magwien.gv.at |
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